Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Hundehaltung


Es wurde in unserer Gemeinde wieder vermehrt festgestellt, dass Hundekot auf den landwirtschaftlichen Grundstücken (vor allem in den Weinbergen) abgesetzt wird. Wir appellieren an alle Hundehalter, den abgesetzten Kot in die entsprechenden für Hundekot bereitstehenden Mülleimer oder zu Hause über den Hausmüll zu entsorgen. Bitte lassen Sie auch nicht die gefüllten Hundekotbeutel in der freien Natur liegen! Diese sind aus Plastik und zersetzen sich
nicht. Wer seinen Hund Kot absetzen lässt und diesen nicht beseitigt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 13 Polizeiverordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Grundsätzlich ist das Befahren mit PKW´s auf landwirtschaftlichen Wegen verboten. Diese Wege sind nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben.
Nach § 12 der Polizeiverordnung sind im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Bürgermeisteramt