Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Feuerwerk an Silvester


Aufgrund dessen verweisen wir auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Wir mussten leider feststellen, dass gegen § 23 dieser Verordnung verstoßen wurde:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen
sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Unsere Ortsteile zeichnen sich vor allem durch die hier beschriebene Art der Bebauung aus, weshalb das Zünden von
Feuerwerk innerhalb der Ortsteile größtenteils gesetzlich verboten ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Brand- und Verletzungsgefahr, Lärm- und Geruchsbelästigung, Panik von Tieren und Belastung der Umwelt durch Feinstaub
und Müll wiegen im Gegensatz zur kurzzeitigen Freude am bunten und kostspieligen Lichtspiel schwer und fordern
im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, das „Böllern“ zu reduzieren oder ganz zu lassen oder zu ersetzen.
Die Freiwillige Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung bitten um Ihre Mitwirkung.
Der Hinweis wird im Dezember erneut veröffentlicht.
Bürgermeisteramt