Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
Hat sich nach der Eheschließung Ihr Name geändert?
Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen.
Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.
Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.
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Meldeamt
Personalausweisbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Personalausweisbehörde wahr.
Für Sie ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Hinweis: Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Personalausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden. Das gilt auch für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland.
Namensänderung wegen Eheschließung
- Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
- Sie müssen eine formgültige Unterschrift abgeben und die Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit ausfüllen.
- Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
- Seit dem 2. August 2021 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken für Personen ab 6. Jahren verpflichtend. Sie werden auf dem Ausweis-Chip gespeichert. Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.
- Bei der Beantragung Ihres Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief ausgehändigt. Personen unter 10 Jahren erhalten keinen PIN-Brief. Dieser enthält eine Geheimnummer (fünfstellige Einmal-PIN) und eine Entsperrnummer (PUK) für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen, sobald Sie Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Bei der Ausgabe des neuen Personalausweises erhalten Sie ein Aushändigungsschreiben mit dem Sperrkennwort, um im Bedarfsfall (zum Beispiel Verlust des Dokuments) den Online-Ausweis sperren zu können.
- Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Den fertig produzierten Personalausweis können Sie zu gegebener Zeit in der Behörde abholen. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie Ihren Personalausweis abholen können. Die Benachrichtigungsinformation der Personalausweisbehörde enthält meistens auch einen Vordruck der Abholvollmacht. Somit können Sie Ihren Personalausweis selbst abholen oder ihn von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Personalausweisbehörde vorher ausweisen und die Abholvollmacht vorlegen.
- Sie müssen Ihren alten Personalausweis beim Empfang des neuen Dokuments abgeben. Auf Wunsch können Sie Ihren alten Personalausweis entwertet als Andenken wieder mitnehmen.
- Ab 1. Mai 2025 können Sie im Antragsprozess auch die kostenpflichtige Option "Direktversand" wählen und erhalten das Dokument an Ihre zustellfähige Wohnanschrift geliefert. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens 16. Jahre alt sind und den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Darüber hinaus müssen Sie sich persönlich an der Wohnungstür gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (zum Beispiel Reisepass) ausweisen und den alten Personalausweis bereits bei der Beantragung des neuen Personalausweises entwerten lassen. Bewohnerinnen und Bewohner aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.
- alter Personalausweis
- Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkundeoder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- ein aktuelles biometriesches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
- Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Hinweis Lichtbild:
Für Reisepass und Personalausweis werden ab 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert.
Das Bürgerbüro hat bereits das neue Fotoaufnahmegerät, sogenanntes PointID, bei der Bundesdruckerei bestellt. Ob dieses Gerät rechtzeitig geliefert und in Betrieb genommen werden kann, steht jedoch noch nicht fest. Nach Inbetriebnahme der PointID besteht die Möglichkeit, Passbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro aufzunehmen.
Bis zur Inbetriebnahme der PointID können papierbasierte Passbilder noch angenommen werden, jedoch nur bis spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025. Nach der Inbetriebnahme, werden keine papierbasierten Passbilder mehr akzeptiert.
Es können auch zertifizierte Fotografen aufgesucht werden, die eine digitale Übermittlung der Passbilder anbieten. Auf der Webseite des Fotoverbandes RingFoto können sich Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link informieren, welche Fotostudios in der Nähe die Erstellung digitaler Passbilder anbieten: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ Die Fotostudios stellen den Antragstellern einen QR-Code zur Verfügung, der zur Ausweisbeantragung mitgebracht werden muss. Mit diesem Code kann das Meldeamt vor Ort die Bilder abrufen.
Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.
Antragstellung:
- frühestens acht Wochen vor der Eheschließung beziehungsweise schnellstmöglich nach der Eheschließung
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer des neuen Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.
Hinweis: Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist nicht möglich.
etwa drei bis sechs Wochen
Gebühren ab 7. Februar 2026:
- antragstellende Personen ab 24 Jahren: 46,00 EUR
- antragstellende Personen unter 24 Jahren: 27,60 EUR
- für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
- für den optionalen Direktversand: 15,00 EUR
- gebührenfrei sind:
- erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
- Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
- Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
- nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der PIN im Bürgeramt (zum Beispiel PIN vergessen)
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter
Hinweise:
- Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13,00 EUR erhoben.
- Den Antrag können Sie auch an einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13,00 EUR, bei Auslandsdeutschen von 30,00 EUR erheben.
- Widerspruch
- Klage
- Ihren alten Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
- Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis).
- Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".
- § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
- § 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
- § 27 Pflichten des Ausweisinhabers
- § 1 Gebühren für Ausweise
Weitere Informationen finden Sie in:
- der Leistungsbeschreibung "Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen" und
- der Lebenslage "Der Bund fürs Leben" im Kapitel "Standesamtliche Zeremonie"
- Personalausweisportal